Fahrradbeleuchtung

Submitted by Entdecker on Wed, 12/30/2020 - 11:34

Verkehrssicheres Fahrrad – Die Fahrradbeleuchtung

Neben den Bremsen ist vor allem die Velobeleuchtung ausschlaggebend für die Verkehrssicherheit. Sie stellt sicher, dass Du die Verkehrslage überblicken kannst und von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen wirst. Art. 216 VTS stellt einige Vorschriften auf:

Velos müssen über eine Beleuchtung verfügen, wenn sie in der Dämmerung, nachts oder in Tunnels genutzt werden. Zum Antrieb der vorgeschriebenen Scheinwerfer kann eine Lichtmaschine, also ein Fahrraddynamo, oder alternativ eine Batterie beziehungsweise ein Akku verwendet werden. Die Lichter müssen nachts auf 100 Meter sichtbar sein.

Als „Beleuchtung“ gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Diese können fest angebracht oder abnehmbar sein. Zusätzliche blinkende Lichter sind laut VTS zulässig.

Fahrrad verkehrssicher – Beratung beim Fahrradkauf

Fahrräder müssen mit einem oder auch zwei nach vorn gerichteten, weissen Scheinwerfern ausgestattet sein. Dieses weisse Abblendlicht muss so eingestellt sein, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden. Zusätzlich muss ein Velo über einen weissen Reflektor verfügen, der in den Scheinwerfer integriert sein darf.

Auf der Rückseite müssen Fahrräder mindestens eine rote Schlussleuchte sowie einen roten Rückstrahler besitzen. Dieser rote Rückstrahler muss eine Leuchtfläche von 10 Quadratzentimetern aufweisen und fest angebracht werden.

Auch die Reflektoren zählen zur Velobeleuchtung. Vorgeschrieben sind zwei Rückstrahler pro Pedal, ein weisser Rückstrahler vorn und ein roter Rückstrahler hinten. Zwei zusätzliche Reflektoren pro Laufrad werden jedoch empfohlen.

Quelle: https://www.pro-velo.ch/de/themen/sicherheit-und-recht/neues-recht/